Service / Unterhalt

ANSPRECHPERSONEN SERVICE- UND UNTERHALTSARBEITEN

Simon Steffenon - Keller & Schär

Simon Steffenon
Projektleiter
Bereichsleiter Service / Unterhalt
service@keller-schaer.ch

Christian Baumann - Keller & Schär

Christian Baumann
Service / Unterhalt
service@keller-schaer.ch

Anto Bozic - Keller & Schär

Anto Bozic
Service / Unterhalt
service@keller-schaer.ch

Janisch Isenschmid - Keller & Schär

Janick Isenschmid
Service / Unterhalt
service@keller-schaer.ch

SERVICE – FLACHDACH

Nach der Fertigstellung eines Flachdaches ist es unabdingbar regelmässige Kontrollen vor Ort durchzuführen.
Flachdachkontrollen werden jährlich durchgeführt und decken mögliche Mängel auf, welche zu Schäden und somit zu hohen Kosten führen können.

Gerne bieten wir Ihnen ein Flachdach-Kontroll-Abonnement an, welches Sie vor bösen Überraschungen bewahrt!

Kontrollrohre
Sie ermöglichen die permanente Dichtigkeitskontrolle des gesamten Daches ohne Öffnung der Abdichtung. Angeordnet am tiefsten Punkt des Flachdaches, geben sie jederzeit einen Einblick bis auf die Ebene der Dampfbremse. Allfällige Schäden werden sofort erkannt und die Leckstelle kann ohne grösseren Schaden behoben werden.

HÄUFIGE MÄNGEL – SCHÄDEN

Verstopfter Ablauf

Durchwurzelung

UV-Strahlung zerstört/abgespannt

Wildwuchs

Nicht ordnungsgemässer Gebrauch

Undichte Fugen

KLEINAUFTRÄGE

Auch nach Abschluss der Arbeiten an einem Steildach ist es erforderlich, regelmässige Kontrollen vor Ort durchzuführen.
Steildachkontrollen werden wie Flachdachkontrollen, jährlich durchgeführt und decken auch hier die spezifischen möglichen Mängel auf, welche zu Schäden und somit zu weiteren Kosten führen können.

Gerne bieten wir Ihnen ein Steildach-Kontroll-Abonnement an, welches Sie vor monetären Risiken bewahrt!

HÄUFIGE MÄNGEL – SCHÄDEN

Kaputter Ziegel

Geröll

Defekte Fugen

Verstopfter Ablauf

Dachfenster vorher

Dachfenster nachher

VERSCHÄRFTES UNFALLGESETZ UND DIE KONSEQUENZ FÜR UNTERHALTSARBEITEN AN BAUWERKEN

Das schweizerische Unfallversicherungsgesetz UVG und die dazu gehörende Bauarbeitenverordnung BauAVwurden überarbeitet und sehen für Arbeiten am und auf dem Dach neue Sicherheitsmassnahmen vor.

Sie als Bauherr sind verpflichtet, die notwendigen Sicherheitsinstal-lationen vorzunehmen und bereit zu halten.
OR59 StGB Art. 230

Wir als Unternehmer sind verantwortlich dafür, dass unsere Mitarbeiter die benötigte Ausrüstung und Installationen zur Verfügung haben und anwenden.
BauAV Art 3.2

Aufgrund der neuen Sicherheitsauflagen betreffend Absturzsicherungsmassnahmen fühlen wir uns verpflichtet, Sie bei einer persönlichen Beratung über die neusten Techniken und Vorschriften zu informieren. Profitieren Sie von unserem Know-how.

Nachstehend wird je eine Nachrüstvariante der Anbindepunkte (Securanten) für das Flachdach und das Steildach abgebildet.